Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, GefahrenHinweise zur EinreiseEinreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige: Für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen und Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Die Einreise kann mit einem Reisepass erfolgen, der mindestens noch sechs Monate gültig ist. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Kinderausweise werden mit Lichtbild anerkannt. Ferner sollte der Reisende im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird. Stand: 18. November 2002 Medizinische Hinweise: Pflichtimpfungen für die Einreise nach St. Vincent und die Grenadinen sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein. Für Kurzreisen nach St. Vincent und die Grenadinen empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen. Malariainfektionen kommen in St. Vincent und die Grenadinen nicht vor. Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel. Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf St. Vincent und die Grenadinen HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften). Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Leitungswasser sollte nicht getrunken werden. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden. Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Stand: 18. November 2002 Besondere strafrechtliche Vorschriften: Drogenkonsum- und handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, daß Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und unbeaufsichtigtem Stehen lassen von Gepäck. Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Stand: 18. November 2002 Sicherheitshinweis: -Für dieses Land besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.- Stand: 02. Oktober 2003 Quelle: Auswärtiges Amt
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